Als Nicht-EU-Mitgliedstaat ist in der Schweiz für die strassenkonforme Nutzung eines Nachrüstschalldämpfers eine schriftliche Konformitätserklärung des zuständigen Importeurs nötig. Bitte informiere Dich vorab bei Deiner Bezugsstelle ob die Erstellung einer solchen möglich ist und Bestandteil des Lieferumfangs darstellt.
Achtung! Vor der Bestellung des Produktes wird empfohlen die Kompatibilität mit dem im Fahrzeugschein angegebenen Typ zu prüfen.
Die Homologation ist nur gültig, wenn der Katalysator eingebaut ist!